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Fördermöglichkeiten für Unternehmen

im Bereich Digitalisierung

Digitalbonus Bayern

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:

  • Digitalisierung - Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechnik
  • IT-Sicherheit - Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen

   

Wer wird gefördert?

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.

   

Wie wird gefördert?

  • Digitalbonus Standard
    • bis zu 7.500,- EUR Zuschuss
    • Fördersatz bis zu 50% der förderfähigen Kosten
  • Digitalbonus Plus (Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt)
    • bis zu 30.000,- EUR Zuschuss
    • Fördersatz bis zu 50% der förderfähigen Kosten

Weitere Informationen erhalten Sie hier


Go-Digital

+++ Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird das Förderprogramm go-digital nach Auslaufen der derzeit geltenden Förderrichtlinie ab 01.01.2025 nicht fortgeführt. +++

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen in den Modulen

  • Digitalisierungsstrategie
  • IT-Sicherheit
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Datenkompetenz
  • Digitale Markterschließung

Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Diese finden Sie in der interaktiven Beraterlandkarte.

  

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
  • Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis Verordnung

Wie wird gefördert?

Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen max. Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne MwSt) gefördert. Die Höchstfördersumme beträgt 16.500 Euro. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt max. 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt
Förderung der Wirtschaft und des Wissenschaftsstandortes
Pfarrplatz 15
94315 Straubing