Förderprogramme
Die EU, der Bund und der Freistaat Bayern vergeben Fördermittel an Unternehmen, damit diese Investitionen oder Projekte realisieren können, die aus Sicht des Fördergebers von Bedeutung sind. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Förderprogramme ist es schwierig, hier den Überblick zu bewahren.
Eine nähere Betrachtung der Förderchancen lohnt sich auf jeden Fall bei Investitionen in den nachfolgenden Bereichen:
- Arbeitsplatzschaffende Investitionen
- Entwicklung bzw. Einführung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Innovationsförderung)
- Energie-Einsparung (Erstellung von Energiesparkonzepten, Anschaffung energieeffizienter Technik, ...)
- Umweltschutz in der Produktion (innovative Abwassertechnik, Materialeffizienz in der Produktion, ...)
- Personalentwicklung (Ausbildung, Weiterbildung, Qualifizierung der Mitarbeiter)
Wichtig zu beachten ist, dass Fördermittel i.d.R. vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden müssen, d.h. vor der ersten Bestellung, Auftragsvergabe, etc.
Fördermittelberatung in der Region:
IHK Niederbayern in Passau
Tel.: 0851/507-0
Mail: erich.doblinger@passau.ihk.de
HWK Niederbayern-Oberpfalz
Herr Alexander Naumann
Tel.: 09421/975-135
Mail: alexander.naumann@hwkno.de
Agentur für Arbeit
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Straubing wird Sie gerne dabei unterstützen, die entsprechenden Kontakte herzustellen. Für eine umfassende und branchenspezifische Beratung zu den jeweiligen Förderprogrammen bitten wir Sie, sich an die jeweilige Vergabestelle oder an die aufgeführten Ansprechpartner bei der IHK und HWK zu wenden.
Eine umfassende und aktuelle Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes.
Einige interessante Förderprogramme zum Thema Unternehmensgründung haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:
BayStartUP
Wie wird gefördert?
BayStartUP ist das bayerische Start-Up-Netzwerk für Gründer, Investoren und Unternehmen.
Angeboten werden
- Businessplan Wettbewerbe
- Workshops für Start-Ups
- Coachings
- Kontakt zum bayerischen Finanzierungsnetzwerk mit Business Angels und Venture Capital Investoren
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen - BayTOU
Was wird gefördert?
- Ziel der Förderung ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und so einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu leisten.
- Die Gründer müssen als Ziel haben, ein neues Produkt, Verfahren oder eine neue technische Dienstleistung zu entwickeln, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen aufgrund der darin enthaltenen technischen Neuheit erwarten lässt.
- Die Förderung kann in zwei Phasen erfolgen:
- während der Erarbeitung eines technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung (Konzeptphase) oder
- während der Durchführung eines Entwicklungsvorhabens.
Wer wird gefördert?
- Das Programm steht Unternehmensgründern aus allen Technologiebranchen offen.
- Technologieorientierte Unternehmen, die seit weniger als sechs Jahren existieren, weniger als zehn Mitarbeiter haben sowie die KMU-Kriterien erfüllen.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Hierbei ist die Förderung auf maximal 35 % der zuwendungsfähigen Kosten in der Konzeptphase und auf 45 % bei einem Entwicklungsvorhaben beschränkt.
- Für technologische Arbeiten in der Konzeptphase beträgt die Förderung maximal 26.000 €. Bei Softwareentwicklungen beträgt die maximale Fördersumme 150.000 €.
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Start? Zuschuss!
Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründern in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben.
Was wird gefördert?
Ausgaben insbesondere für
- Personal
- Miete
- Markteinführung des Produkts
- Forschung & Entwicklung
Wer wird gefördert?
Technologieorientierte Unternehmensneugründungen
- mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell
- im Bereich Digitalisierung
- deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt
Wie wird gefördert?
Einmalig für einen Zeitraum von einem Jahr
- maximal 50% der förderfähigen Ausgaben
- jedoch nicht mehr als 36.000 €
Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.