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Fördermöglichkeiten für Unternehmen

im Bereich Forschung und Entwicklung

Innovationsgutscheine

Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.

  

Was wird gefördert?

Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:

  • Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 4.000 € und maximal 30.000 €. Der Basisfördersatz beträgt 40 %. 
  • Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 30.000 € und maximal 80.000 €. Der Fest-Fördersatz beträgt 50 %.

Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken. Innovative Unternehmen weisen deutliche Vorteile bei Wachstum, Stabilität und Zahl der Arbeitsplätze auf. Sie sind damit nicht nur wirtschaftlich leistungsfähiger, sondern gehen auch gestärkt die Herausforderungen der Zukunft an.

  

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe

  • mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
  • mit weniger als 50 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente) und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen).
  • die sich nicht in Schwierigkeiten befinden.

Existenzgründerinnen und -gründer,

  • die ein Unternehmen mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden.
  • deren Unternehmensgründungen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt ist.

Weitere Informationen erhalten Sie hier!


BMUB - Umweltinnovationsprogramm (UIP) 

Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland. Die geplante innovative Technik wird in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet oder es werden bekannte Techniken neuartig kombiniert.

Förderfähige Ausgaben sind:

  • maschinelle oder sonstige für die Realisierung des Vorhabens notwendige Investitionen einschließlich der Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen oder Einrichtungen, die insbesondere aus technischer Sicht funktionaler Bestandteil des Demonstrationsvorhabens sind,
  • bauliche Maßnahmen, deren Erfordernis ausschließlich durch das Vorhaben begründet ist,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme von Anlagen oder Einrichtungen, soweit es sich nicht um regelmäßig anfallende Betriebskosten handelt,
  • Gutachten oder Messungen, sofern sie Voraussetzung für den Nachweis des Erfolges des Vorhabens sind.

  

Wer wird gefödert?

Gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können eine Förderung erhalten. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.

  

Wie wird gefördert?

Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Investitionszuschuss

Direkter Zuschuss

  • bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen,
  • bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.

  

2. Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW

Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Umweltinnovationsprogramm unterliegt den Regelungen des EU-Beihilferechts.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Bayerisches Technologieförderungsprogramm

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen dieses Programms Forschung und Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien. Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.

Was wird gefördert?

  • Entwicklungsvorhaben
    • Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen.
    • Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind
  • Anwendungsvorhaben
    • Anwendung neuer Technologien im Unternehmen (Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben).

Wer wird gefördert?

KMU (für Anwendungsvorhaben) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Mitarbeitern (Entwicklungsvorhaben), die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben. 

Wie wird gefördert?

Unternehmen können entweder Zuschüsse (Entwicklungsvorhaben) oder ein Darlehen (Anwendungsvorhaben) erhalten.
Die Förderquote beträgt zwischen 25% und 50% bei Zuschüssen und bis zu 100% bei Darlehen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt
Förderung der Wirtschaft und des Wissenschaftsstandortes
Pfarrplatz 15
94315 Straubing