Förderprogramme

Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen

Die EU, der Bund und der Freistaat Bayern vergeben Fördermittel an Unternehmen, damit diese Investitionen oder Projekte realisieren können, die aus Sicht des Fördergebers von Bedeutung sind. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Förderprogramme ist es schwierig, hier den Überblick zu bewahren.

Eine nähere Betrachtung der Förderchancen lohnt sich auf jeden Fall bei Investitionen in den nachfolgenden Bereichen:

  • Arbeitsplatzschaffende Investitionen
  • Entwicklung bzw. Einführung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Innovationsförderung)
  • Energie-Einsparung (Erstellung von Energiesparkonzepten, Anschaffung energieeffizienter Technik, ...)
  • Umweltschutz in der Produktion (innovative Abwassertechnik, Materialeffizienz in der Produktion, ...)
  • Personalentwicklung (Ausbildung, Weiterbildung, Qualifizierung der Mitarbeiter)

Wichtig zu beachten ist, dass Fördermittel i.d.R. vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden müssen, d.h. vor der ersten Bestellung, Auftragsvergabe, etc.

   

Fördermittelberatung in der REgion

IHK Niederbayern in Passau

Tel.: 0851/507-0

E-Mail: erich.doblinger@passau.ihk.de

HWK Niederbayern-Oberpfalz

Herr Alexander Naumann

Tel.: 09421/975-135

E-Mail: alexander.naumann@hwkno.de

Agentur für Arbeit

www.arbeitsagentur.de

Aktuelle Förderprogramme

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Straubing wird Sie gerne dabei unterstützen, die entsprechenden Kontakte herzustellen. Für eine umfassende und branchenspezifische Beratung zu den jeweiligen Förderprogrammen bitten wir Sie, sich an die jeweilige Vergabestelle oder an die aufgeführten Ansprechpartner bei der IHK und HWK zu wenden.   

Eine  umfassende und aktuelle Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes oder der Fördermittelbroschüre des Freistaats Bayern.

Einige interessante Förderprogramme zu unterschiedlichen Themenbereichen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt!

Regionalförderprogramme 

Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft

Was wird gefördert?

Investitionsvorhaben ab einer Summe von 500.000 EUR

  • Errichtung und Erweiterung einer Betriebsstätte
  • Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
  • Grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

Ziel des Förderprogramms ist die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen vor Ort zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen bzw. bestehende Arbeitsplätze zu erhalten.

 

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Bayern

 

Wie wird gefördert?

Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens

Fördersatz in Straubing

  • 20% bei kleinen Unternehmen
  • 10% bei mittleren Unternehmen

Weitere Informationen:

  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

www.stmwi.bayern.de

  • Regierung von Niederbayern

www.regierung.niederbayern.bayern.de

Gewerbliche Tourismusförderung – Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“

Was wird gefördert?

Investitionsvorhaben ab einer Summe von 30.000 EUR

Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche

 

Wer wird gefördert?

Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie mit Sitz in Bayern

 

Wie wird gefördert?

Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens

Fördersatz in Straubing bis zu 20%

Weitere Informationen:

  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

www.stmwi.bayern.de

  • Regierung von Niederbayern

www.regierung.niederbayern.bayern.de

Forschung und Entwicklung

Innovationsgutscheine

Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.

  

Was wird gefördert?

Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:

  • Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 4.000 € und maximal 30.000 €. Der Basisfördersatz beträgt 40 %. 
  • Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 30.000 € und maximal 80.000 €. Der Fest-Fördersatz beträgt 50 %.

Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken. Innovative Unternehmen weisen deutliche Vorteile bei Wachstum, Stabilität und Zahl der Arbeitsplätze auf. Sie sind damit nicht nur wirtschaftlich leistungsfähiger, sondern gehen auch gestärkt die Herausforderungen der Zukunft an.

  

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe

  • mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
  • mit weniger als 50 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente) und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen).
  • die sich nicht in Schwierigkeiten befinden.

Existenzgründerinnen und -gründer,

  • die ein Unternehmen mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden.
  • deren Unternehmensgründungen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt ist.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier

BMUB – Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland. Die geplante innovative Technik wird in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet oder es werden bekannte Techniken neuartig kombiniert.

Förderfähige Ausgaben sind:

  • maschinelle oder sonstige für die Realisierung des Vorhabens notwendige Investitionen einschließlich der Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen oder Einrichtungen, die insbesondere aus technischer Sicht funktionaler Bestandteil des Demonstrationsvorhabens sind,
  • bauliche Maßnahmen, deren Erfordernis ausschließlich durch das Vorhaben begründet ist,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme von Anlagen oder Einrichtungen, soweit es sich nicht um regelmäßig anfallende Betriebskosten handelt,
  • Gutachten oder Messungen, sofern sie Voraussetzung für den Nachweis des Erfolges des Vorhabens sind.

  

Wer wird gefödert?

Gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können eine Förderung erhalten. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.

  

Wie wird gefördert?

Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Investitionszuschuss

Direkter Zuschuss

  • bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen,
  • bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.

  

2. Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW

Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  

Das Umweltinnovationsprogramm unterliegt den Regelungen des EU-Beihilferechts.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bayerisches Technologieförderungs-Programm

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen dieses Programms Forschung und Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien. Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.

 

Was wird gefördert?

  • Entwicklungsvorhaben
    • Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen.
    • Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind
  • Anwendungsvorhaben
    • Anwendung neuer Technologien im Unternehmen (Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben).

 

Wer wird gefördert?

KMU (für Anwendungsvorhaben) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Mitarbeitern (Entwicklungsvorhaben), die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben. 

 

Wie wird gefördert?

Unternehmen können entweder Zuschüsse (Entwicklungsvorhaben) oder ein Darlehen (Anwendungsvorhaben) erhalten.
Die Förderquote beträgt zwischen 25% und 50% bei Zuschüssen und bis zu 100% bei Darlehen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Digitalisierung

Digitalbonus Bayern

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

   

Wer wird gefördert?

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.

   

Wie wird gefördert?

  • Digitalbonus Standard
    • bis zu 10.000,- EUR Zuschuss
    • Fördersatz bis zu 50% der förderfähigen Kosten
  • Digitalbonus Plus (Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt)
    • bis zu 50.000,- EUR Zuschuss
    • Fördersatz bis zu 50% der förderfähigen Kosten

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier

go-digital

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen in den Modulen

  • Digitalisierungsstrategie
  • IT-Sicherheit
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Datenkompetenz
  • Digitale Markterschließung

Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Diese finden Sie in der interaktiven Beraterlandkarte.

  

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
  • Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis Verordnung

 

Wie wird gefördert?

Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen max. Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne MwSt) gefördert. Die Höchstfördersumme beträgt 16.500 Euro. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt max. 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten. 

 

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Unternehmensgründung

BayStartUP

Wie wird gefördert?

BayStartUP ist das bayerische Start-Up-Netzwerk für Gründer, Investoren und Unternehmen.

Angeboten werden

  • Businessplan Wettbewerbe
  • Workshops für Start-Ups
  • Coachings
  • Kontakt zum bayerischen Finanzierungsnetzwerk mit Business Angels und Venture Capital Investoren

   
Weitere Informationen erhalten Sie hier

Start? Zuschuss!

Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründern in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben.

 

Was wird gefördert?

Ausgaben insbesondere für

  • Personal
  • Miete
  • Markteinführung des Produkts
  • Forschung & Entwicklung

   

Wer wird gefördert?

Technologieorientierte Unternehmensneugründungen

  • mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell
  • im Bereich Digitalisierung
  • deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt

 

Wie wird gefördert?

Einmalig für einen Zeitraum von einem Jahr

  • maximal 50% der förderfähigen Ausgaben
  • jedoch nicht mehr als 36.000 €

Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.

 

Weitere Informationen:erhalten Sie hier

Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen - BayTOU

Was wird gefördert?

  • Ziel der Förderung ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und so einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu leisten.
  • Die Gründer müssen als Ziel haben, ein neues Produkt, Verfahren oder eine neue technische Dienstleistung zu entwickeln, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen aufgrund der darin enthaltenen technischen Neuheit erwarten lässt.
  • Die Förderung kann in zwei Phasen erfolgen:
    • während der Erarbeitung eines technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung (Konzeptphase) oder
    • während der Durchführung eines Entwicklungsvorhabens.

 

Wer wird gefördert?

  • Das Programm steht Unternehmensgründern aus allen Technologiebranchen offen.
  • Technologieorientierte Unternehmen, die seit weniger als sechs Jahren existieren, weniger als zehn Mitarbeiter haben sowie die KMU-Kriterien erfüllen.

 

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Hierbei ist die Förderung auf maximal 35 % der zuwendungsfähigen Kosten in der Konzeptphase und auf 45 % bei einem Entwicklungsvorhaben beschränkt.
  • Für technologische Arbeiten in der Konzeptphase beträgt die Förderung maximal 26.000 €. Bei Softwareentwicklungen beträgt die maximale Fördersumme 150.000 €.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Erschließung neuer Märkte

Delegationsreisen

Was wird gefördert?

Profitieren Sie bei den Delegationsreisen des Bayerischen Ministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie von politischer Begleitung und lassen Sie sich beim Einstieg in vielversprechende Märkte helfen.

  • Organisation des Programms und der gesamten Reiselogistik durch Bayern International mit finanzieller Förderung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
  • Aufbau eines Netzwerks für Ihr Exportgeschäft: Teilnahme an Branchenfachgesprächen, Unternehmensbesuchen, Kennenlernen deutscher Vertretungen vor Ort und wichtiger Regierungsstellen im Zielland

  

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Messebeteiligungsprogramm der Bayern International GmbH

Was wird gefördert?

Das Bundesland Bayern ist jährlich auf rund 50 Messen in 30 Ländern vertreten.

Werden Sie Teil des Gemeinschaftsstands auf Auslandsmessen und wagen Sie so den ersten wichtigen Schritt ins Exportgeschäft. Bayerischen Firmen bietet sich die Möglichkeit mit dem Bayerischen Messebeteiligungsprogramm auf Auslandsmessen zu glänzen – mit wenig Zeitaufwand und geringen Kosten - denn das Bayerische Wirtschaftsministerium fördert Ihre Teilnahme.

Hier erfahren Sie mehr

Export Bavaria 3.0 – Go International

Was wird gefördert?

Es werden neue Auslandsaktivitäten von mittelständischen bayerischen Unternehmen unterstützt, dazu gehört z.B. die erstmalige Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen, die Erstellung firmenspezifischer Publikationen, Werbemaßnahmen im Ausland sowie interne Personalschulungsmaßnahmen. Förderfähig ist maximal die Markterschließung zweier neuer Länder, der Förderzeitraum pro Land beträgt bis zu drei Jahre.

 

Wer wird gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Bayern.

 

Weitere Informationen:

  • Go International -> Förderung

www.go-international.de

Energieeffizienz und Mobilität

Bundesförderung für E-Lastenfahrräder

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Sie müssen:

  • Serienmäßig und fabrikneu sein,
  • jeweils eine Nutzlast von mind. 120 kg aufweisen,
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Wer wird gefördert?

Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit

(Privatpersonen sind nicht antragsfähig! Nutzen Sie hierfür das Lastenradförderprogramm der Stadt Straubing.)

Wie wird gefördert?

Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Weitere Informationen:

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) finanzieren.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem Deutschen Institut für Normung (DIN) Europäische Norm (EN) 16247
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN Vornorm (V) 18599 (Sanierungskonzept, Neubau)
  • Contracting-Orientierungsberatung

   

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland mit einem Gesamtenergieverbrauch bis max. 500.000 KWh im Jahr
  • Angehörige der freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

   

Wie wird gefördert?

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: 80% des förderfähigen Beratungshonorars

Förderhöhe:

  • Energieberatung in Form eines Energieaudits:
    • bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000 €: max. 6.000 €
    • bei jährlichen Energiekosten bis 10.000 €: max. 1.200 €
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude:
    • Nichtwohngebäude bis 200 qm: max. 1.700 €
    • Nichtwohngebäude von 200–500 qm: max. 5.000 €
    • Nichtwohngebäude über 500 qm: max. 8.000 €
  • Contracting-Orientierungsberatung:
    • bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 €: max. 7.000 €
    • bei jährlichen Energiekosten von mehr als 300.000 €: max. 10.000 €

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Finanzierung (auch für Gründer interessant)

LfA Förderbank Bayern

Wie wird gefördert?

Langfristige, zinsverbilligte Darlehen in Verbindung mit Risikoentlastung (Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Garantien). Die Förderprodukte werden über die Hausbank des Antragstellers beantragt. Ohne Subventionselement: Konsortialfinanzierungen auf Einladung von Geschäftsbanken.

 

Wer wird gefördert?

Für die meisten Programme gilt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die den KMU-Status erfüllen.

Weitere Informationen:

Bayern Kapital GmbH

Wie wird gefördert?

Beteiligungskapital für die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Verfahren junger Unternehmen – von der Seedphase bis hin zur Expansion.

 

Wer wird gefördert?

Für viele Programme gilt: Bayerische Gründerteams und Technologieunternehmen mit der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

Weitere Informationen:

Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH

Wie wird gefördert?

Beteiligungskapital in Form stiller Beteiligungen, offener Beteiligungen, Venture Capital oder Private Equity bei Unternehmenskäufen/-Nachfolgeregelungen.

Wer wird gefördert?

Für viele Programme gilt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die den KMU-Status erfüllen.

Weitere Informationen:

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